(English version here)

Wir möchten Doktorandinnen und Doktoranden die Möglichkeit geben, gemeinsam mit renommierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in einem attraktiven und internationalen Umfeld zu forschen. Sie sollen die Gelegenheit erhalten, an einer innovativen lokalen Forschungsinfrastruktur zu arbeiten sowie im Rahmen einer großen internationalen Forschungs­gemeinschaft an weltweiten Großexperimenten teilzunehmen.

Die MPA Fellowships für Doktorandinnen und Doktoranden werden ausschließlich auf Grundlage der wissenschaftlichen Exzellenz der Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Die ausgewählten Fellows erhalten einen Forschungs­vertrag sowie individuelle Reise- und Forschungsförderung.

Bewerbende müssen herausragende Leistungen in ihrem Studium nachweisen und sollten einen Masterabschluss in Physik haben oder machen, am besten in den Bereichen Teilchen-, Niedrigenergie-, Hadronen- und Kernphysik. Die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten erhalten einen Fördervertrag sowie individuelle Reise- und Forschungsgelder. Sie können an allen MPA-Aktivitäten teilnehmen, darunter Vorlesungen, Seminare, Retreats, Sommerschulen, Workshops und gesellschaftliche Veranstaltungen.

Die Interviews finden voraussichtlich in der Woche vom 9. März 2026 statt.

Wir bieten folgende Promotionsthemen an:

*Positions marked with * start in autumn 2026
□Starting between April and October 2026
°Deadline for applications for “Theory of muonic atoms”: February 8, 2026


Nach Einreichen des Bewerbungsformulars sende bitte deine vollständigen Bewerbungsunterlagen als eine einzige pdf-Datei (nur die unter „Bewerbungsunterlagen“ aufgeführten Dokumente) an mpa@uni-mainz.de.

Bitte sorge dafür, dass zwei Referenzpersonen das vollständige referee form an mpa@uni-mainz.de senden. Die Referenzformulare müssen direkt von den leitenden Wissenschaftlern verschickt werden.

  • Ausführlicher Lebenslauf
  • Anschreiben mit kurzer Begründung für die Bewerbung
  • Scans der Hochschulabschlüsse einschließlich Zeugnissen (Listen der belegten Kurse und Noten) in deutscher oder englischer Sprache
  • Bewerbende, die ihren Abschluss an einer Hochschule erworben haben, an der Englisch nicht zu den Unterrichtssprachen gehört, müssen ihre Sprachkenntnisse (Niveau B2 oder höher) durch ein nicht älter als drei Jahre altes Zertifikat nachweisen.