Ombudsteam und Code of Conduct

PRISMA+ Ombuds team

Das Ombudsteam setzt sich aus Nachwuchsforschenden sowie Professorinnen und Professoren zusammen, die regelmäßig entsprechend geschult werden und als erste Anlaufstelle für Fragen zu Diversität, Gleichstellung und Integration dienen. Ihre Hauptaufgabe ist es, alle Mitglieder des Clusters in einem vertraulichen Rahmen zu unterstützen, zu beraten sowie in Fällenvon Diskriminierung und anderen kritischen Situationen anzusprechen.

PRISMA+ Code of Conduct

Zentrale Werte

Wir erkennen an, dass Menschen sich in vielfältiger Weise unterscheiden – sei es hinsichtlich Geschlecht, Alter, nationaler und ethnischer Herkunft, körperlicher Fähigkeiten, sexueller Orientierung, familiärem und zivilrechtlichem Status, Religion, politischer Überzeugungen oder anderer Merkmale. Diese Vielfalt schätzen und respektieren wir ausdrücklich.

Die aktive Förderung von Diversität in unserem Cluster trägt dazu bei:

  • Ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das Produktivität und Innovation fördert [1,2]

  • Gleichbehandlung und Chancengleichheit sicherzustellen

  • Talente mit unterschiedlichen Kompetenzen zu gewinnen, zu binden und in ihrer Entwicklung zu unterstützen

  • Vorurteilen und Diskriminierung entgegenzuwirken, indem eine Kultur der Wertschätzung und Inklusion gestärkt wird

  • Die persönliche und berufliche Weiterentwicklung aller Mitarbeitenden zu fördern

  • Die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Organisation nachhaltig zu steigern

  • Zur Verbesserung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beizutragen

Verpflichtungen

Auf Grundlage der oben genannten Kernwerte verpflichten sich alle Mitglieder des Clusters zu folgendem Verhalten:

  • Andere Menschen mit Respekt zu behandeln

  • Ein professionelles und faires Verhalten an den Tag zu legen

  • Bei Entscheidungen mögliche Vorurteile bewusst zu reflektieren und zu vermeiden

  • Offen für Dialoge zu sein, um Missverständnisse zu klären und Konflikte konstruktiv zu lösen

  • Eine Führungskultur zu entwickeln, die auf gegenseitigem Respekt, Anerkennung und Wertschätzung individueller Unterschiede und Talente basiert

  • Bei der Besetzung koordinierender Gremien und Führungspositionen auf eine ausgewogene Zusammensetzung unter Berücksichtigung von Diversitätsaspekten zu achten

  • Die Bildung vielfältiger Arbeitsteams zu fördern und dabei die individuellen Qualitäten und Verdienste jedes Einzelnen zu würdigen

  • Eine ausgewogene Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu unterstützen und ein gesundes, familienfreundliches und wertschätzendes Arbeitsumfeld zu schaffen

  • Statistische Informationen zu Geschlecht, Karrierestatus, ethnischer Herkunft usw. regelmäßig zu erheben, auszuwerten und bei Bedarf Maßnahmen zur Förderung der Diversität abzuleiten

Die Einhaltung dieses Verhaltenskodexes ist Voraussetzung für die Mitarbeit im Cluster sowie für die Inanspruchnahme von Fördermitteln.

Strukturelle Maßnahmen

Zur Umsetzung der oben genannten Ziele werden wir folgende Strukturen einführen:

  • Einrichtung eines DEI-Komitees (Diversity, Equity & Inclusion), das die Fortschritte regelmäßig überwacht

  • Einführung eines verpflichtenden DEI-Trainings für alle Mitglieder des Clusters

  • Einführung eines verpflichtenden Trainings zu bewährten Verfahren im Einstellungsprozess für alle Principal Investigators (PIs)

  • Erweiterung der Datenerhebung zu Geschlecht, Karrierestatus, ethnischer Herkunft usw. sowie regelmäßige Veröffentlichung von Berichten auf Basis dieser Kennzahlen

  • Einrichtung eines Ombudsteams mit je einem freiwilligen Mitglied aus den Gruppen der Wissenschaftler:innen, Postdocs und Studierenden. Zu den Aufgaben dieses Teams gehört unter anderem die Erstellung anonymisierter Berichte über gemeldete Vorfälle, die allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden.

Wir werden unsere Maßnahmenpläne regelmäßig evaluieren und bei Bedarf anpassen.

Umsetzung und Maßnahmen

Belästigung umfasst, ist jedoch nicht beschränkt auf: unangemessenes oder einschüchterndes Verhalten und Sprache, unerwünschte Witze oder Kommentare, ungewollte Berührungen oder Aufmerksamkeit, beleidigende Bilder, unangemessene Fotografien sowie Stalking.

Im Folgenden geben wir Empfehlungen für den Umgang mit Verstößen gegen den Verhaltenskodex und erläutern die Rolle des Ombudsteams als Anlaufstelle.

Sollten Sie sich durch ein Verhalten unwohl oder belästigt fühlen, empfehlen wir dringend, eine der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

  • Wenn es Ihnen möglich ist, machen Sie die betreffende Person unmittelbar darauf aufmerksam, dass ihr Verhalten nicht akzeptabel ist. Benennen Sie klar, was Sie stört, und machen Sie deutlich, dass dieses Verhalten unerwünscht ist und beendet werden soll.

  • Wenden Sie sich an das Ombudsteam, das Ihnen beratend und vermittelnd zur Seite steht, bevor ein formeller Beschwerdeprozess eingeleitet wird.

Sollte dies nicht zum gewünschten Ergebnis führen, kann eine formelle Beschwerde beim Ombudsteam eingereicht werden. Das Ombudsteam wird in Absprache mit den Sprecher:innen des Clusters über das weitere Vorgehen entscheiden. Dabei haben Diskretion und der Schutz der Privatsphäre aller Beteiligten oberste Priorität.

Mögliche Maßnahmen bei einem Verstoß können von einer mündlichen Verwarnung durch die Sprecher:innen bis hin zur Einschränkung des Zugangs zu Ressourcen des Clusters reichen. Sind Mitglieder des Ombudsteams oder der Sprecher:innen selbst in den Vorfall involviert, sind sie von jeglichen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen. Gegebenenfalls unterstützt das Ombudsteam auch bei der Weiterleitung des Vorfalls an die zuständigen Stellen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

Alle Mitglieder des Clusters, die unangemessenes Verhalten beobachten, sind dazu aufgefordert, angemessen zu reagieren. Dies kann, je nach Situation, eine direkte Intervention oder das Melden des Vorfalls umfassen.

[1] Nature 497, 557 (2013).
[2] Nature 513, 305 (2014).